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Sommerreifenpflicht bei Fahrten mit dem Oldtimer/Youngtimer nach Italien

Im Zeitraum vom 15. Mai bis 14. Oktober – also im Sommer – ist in Italien die Sonderregelung, dass Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-gekennzeichnete Reifen) mit niedrigerem Speedindex als dem der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges erforderlichen zulässig sind (wie in Deutschland generell mit Hinweis im Sichtfeld des Fahrers etc.), außer Kraft gesetzt“. Das bedeute, dass im fraglichen Zeitraum dort nur noch Winter- und Ganzjahresreifen bzw. M+S-gekennzeichnete Reifen zulässig sind, deren Geschwindigkeitsindex der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (Zulassungsbescheinigung Teil I – Ziffer T) entspricht. „Bei Nichtbeachtung dieser Verordnung drohen empfindliche Strafen bis zu 1.700 Euro bzw. können die Kennzeichen und Kfz-Papiere eingezogen werden“.

Quelle BRV Bundesverband Reifenhandel u. Vulkaniseur-Handwerk e.V.