Winterreifenverbot im Sommer in Italien

Widersprüchliche Meldungen aus Italien über die Verwendung von Winterreifen im Sommer haben für Verwirrung und Verunsicherung bei betroffenen Autofahrern geführt. Nach aufwändiger Recherche der ADAC-Juristen und darauf erfolgter Klarstellung des Landesamtes für Kfz der Provinz Bozen lässt sich feststellen, dass in Italien jeweils ab dem 15. Mai spezielle Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Verbot gilt auch für deutsche Kraftfahrzeuge Es handelt sich jedoch nicht um ein generelles Verbot, in den Sommermonaten Winterreifen zu benutzen.

An Kraftfahrzeugen montierte Reifen dürfen grundsätzlich den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten.

In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.

Quelle ADAC 27.04.2018